Berufsrechtsschutz
Grundsatz
Der Arbeitgeber (Kanton Bern) gewährt in bestimmten Fällen Rechtsschutz. Sofern die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Rechtschutzes des Arbeitgebers erfüllt sind, ist vorerst beim Rechtsdienst der Kantonspolizei Bern schriftlich ein Gesuch um Rechtsschutz zu stellen. Weitere Informationen hierzu sind im Intranet unter Kommando/Stab / Recht / Spezialgebiete / Rechtsschutz zu entnehmen.
Gleichzeitig ist die Verantwortliche für Berufsrechtsschutz des PVBK (ngt.) mit einer Kopie dieses Gesuches umgehend zu bedienen. Gegebenenfalls kann gleichzeitig nach folgenden Ausführungen beim Berufsverband um Rechtsschutz ersucht werden:
Einreichen des Gesuches um Rechtsschutz:
Das Rechtsschutzgesuch muss bei beiden Dachverbänden (Schweizerischer Verband Polizeibeamter VSPB und Bernischer Staatspersonalverband BSPV) eingereicht werden. Dafür ist wie folgt vorzugehen:
Formular VSPB:
http://www.vspb.org/index.php?sid=45
Unter der Rubrik "Mitglied der Sektion" ist die Abkürzung PVBK einzutragen und unter der Rubrik "seit" das Datum des Eintrittes in den Verband (meistens Stationierung nach der Polizeischule). Die "Begründung" muss detailliert mit der Beschreibung des Vorfalles, resp. Anschuldigung inkl. Datum erfolgen. Als Beilage sollten alle vorhandenen Akten aufgeführt werden.
Das ausgefüllte Formular inkl. Beilagen dem verantwortlichen Vorstandsmitglied für den Berufsrechtsschutz PVBK zustellen.
Formular BSPV:
http://www.bspv.ch/content/de/dienstleistungen/rechtsschutzgesuch.php
Das Formular kann online ausgefüllt und zugestellt werden. Bitte vor dem Abschicken eine Kopie (Printscreen) erstellen und dem für den Berufsrechtsschutz verantwortlichen Vorstandsmitglied zustellen. Nach Eingabe des Gesuches befinden die jeweiligen Geschäftsleitungen darüber. Der Gesuchsteller und die Verantwortliche beim PVBK werden schriftlich benachrichtigt. Letztere muss laufend über den Stand der Dinge informiert werden.
Tania Ris, Vize-Präsidentin PVBK, Verantwortliche für Berufsrechtsschutz
Tel. 034 424 80 52
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